Beschreibung der Dienstleistungen

Die Digital Charging Solutions GmbH („DCS“) bietet digitale Dienstleistungen an, die sich an Führer von Elektrofahrzeugen richten.
Mit diesen Dienstleistungen können Fahrzeugführer:

  1. Ladestationen in ganz Europa finden,
  2. diese Ladestationen freischalten,
  3. den geladenen Strom bezahlen.

Zu den Hauptfunktionen gehören:

  1. eine kartenbasierte Echtzeitsuche nach Ladestationen,
  2. Filterfunktion nach Steckertyp,
  3. Verfügbarkeit der Ladestation,
  4. Anzeige der Preise sowie
  5. Bezahl- und Abrechnungsfunktionen.

Diese Dienstleistungen werden über Webplattformen und mobile Anwendungen („App“) bereitgestellt. Um diese Dienstleistungen nutzen zu können, müssen sich Nutzer über die Webseite oder die App bei DCS registrieren und einen Ladeservicevertrag abschließen.

Barrierefreiheit und Nutzungsmöglichkeiten der Dienstleistungen

DCS hat ihre Dienstleistungen so barrierefrei und inklusiv gestaltet, dass die Dienstleistungen auch für Fahrzeugführer mit Einschränkungen und Behinderungen nutzbar sind.

Unsere Webseiten und Apps erfüllen, im Rahmen der Anwendbarkeit des BFSG auf ihre Dienstleistungen und mit Hinblick auf die Zielgruppe, die Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß dem BFSG und der zugehörigen Verordnung (BFSGV), insbesondere § 3 Abs. 1 und § 12 Nr. 3 BFSGV. Die Webseiten und Apps sind gemäß anerkannter Standards zur Barrierefreiheit (WCAG 2.1 Level A-AA) benutzerfreundlich und intuitiv gestaltet:

  1. Wahrnehmbarkeit: Informationen und Benutzeroberflächen sind so präsentiert, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können – unabhängig von ihren sensorischen Fähigkeiten.
  2. Bedienbarkeit: Die Benutzeroberfläche und Navigation sind für alle Zielnutzer bedienbar – auch ohne Maus oder bei gewissen motorischen Einschränkungen.
  3. Verständlichkeit: Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche sind verständlich und vorhersehbar.
  4. Robustheit: Inhalte sind so robust, dass sie zuverlässig von einer Vielzahl von Benutzeragenten (z. B. Browsern, Screenreadern) interpretiert werden können – auch mit zukünftigen Technologien.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg